Grillen ist auf Balkonen, Terrassen und den zum Haus gehörenden Grundstücksflächen nicht erlaubt. Beachten Sie die Regelung für Ihr Gebäude, falls dort etwas anderes vereinbart ist.
Grillen ist auf Balkonen, Terrassen und den zum Haus gehörenden Grundstücksflächen nicht erlaubt. Beachten Sie die Regelung für Ihr Gebäude, falls dort etwas anderes vereinbart ist.